Verfassungsbeschwerde


 

Interdisziplinäre Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Wir haben die 1200er-Marke geknackt - vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung!!

 

 

Aktuelle Informationen von RA Dr. Justus Hoffmann (Stand 26.9.22):

 

"Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Verfassungsbeschwerde von Psych-For-Me! 

 

Nach einiger Zeit ein Update bezüglich der Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die etwas längere Phase der Funkstille. Es haben sich ja nicht nur einige Ereignisse in Bezug auf die rechtlichen und tatsächlichen Umstände unserer Verfassungsbeschwerde überschlagen, auch ansonsten hat es in der “kritischen Bewegung” einige Begebenheiten gegeben, welche auch nicht spurlos an uns vorübergegangen sind. 

Es hat schlicht einiges an Zeit und Aufwand gefordert, sowohl die Rechtsprechung des BVerfG als auch den von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsbericht über die Coronaschutzmaßnahmen auszuwerten und vor allen Dingen in seiner rechtlichen Relevanz zu bewerten. Damit sind wir jedoch soweit fortgeschritten, dass dieser Teil sinnvoll in die Verfassungsbeschwerde integriert werden kann und aus meiner Sicht an “gewinnbringender Stelle” verwertet. Sobald die Beschwerdeführer in die Verfassungsbeschwerde vollständig eingebunden worden sind, wird unsere Beschwerde im Volltext frei zur Verfügung gestellt werden. 

Wir planen, ein erneutes Zoom-Meeting für den 05.10.2022 um 19:00 anzusetzen, wo ich gerne alle Fragen, die sich in der Zwischenzeit mit Sicherheit angesammelt haben, beantworten werde. 

 

Dazu noch etwas in eigener Sache, weil wir von einer Vielzahl der Interessenten an der Verfassungsbeschwerde diesbezüglich bereits kontaktiert worden sind: Wer sich in den letzten Tagen in den entsprechenden Kanälen umgehört hat, dem wird das Zerwürfnis im “Corona Ausschuss” um die Kollegen Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich nicht verborgen geblieben sein. Es ist nachvollziehbar und natürlich, dass dies wegen unserer wohl kaum unbekannten früheren Verflechtung mit den beiden in Teilen zu Verunsicherung geführt hat und zu berechtigten Fragen. Meine beiden Kollegen, Antonia Fischer und Marcel Templin, und ich, wir haben uns bereits kurz öffentlich dazu geäußert. Auch hier möchte ich noch einmal ausdrücklich versichern, dass keiner von uns in diese Angelegenheit verwickelt ist und wir die frühere Zusammenarbeit mit dem Kollegen Dr. Fuellmich schon vor langer Zeit beendet hatten. Unsere Arbeit bleibt davon unbeirrt. In den nächsten Tagen wird es dazu noch weitere Stellungnahmen geben, welche, davon bin ich überzeugt, die letzten verbliebenen Unklarheiten ausräumen werden. 

 

Bis dahin wollen wir uns alle nicht auf einzelne Personalien konzentrieren, sondern weiterhin auf das Wesentliche: Gerechtigkeit für alle im Gesundheitswesen Beschäftigte, welche sich nicht zwischen der Autonomie über ihren Körper und ihrem für uns alle so wichtigen Lebensentwurf entscheiden müssen wollen. 

 

Der Einladungslink für die Zoom-Konferenz wird, wie auch bei den letzten Malen, kurzfristig mitgeteilt werden. Bis dahin freue ich mich, Sie alle möglichst zahlreich am 05.10.2022 wiederzusehen. 

 

Beste Grüße, 

Dr. Justus Hoffmann"

 

 

Allgemeine Infos:

  • nächstes Zoom-Meeting: 05.10.2022 um 19:00 (Link wird per E-Mail versandt)
  • Die Berliner Zeitung hat unserer Verfassungsbeschwerde am 24.07.22 mediale Aufmerksamkeit geschenkt und ein Interview mit dem beteiligten Anwalt Justus Hoffmann geführt. Den Artikel können Sie hier lesen (leider hinter einer Bezahlschranke).
  • Der Eingang der Verfassungsbeschwerde ist bestätigt (zum 29.04.22). Nun findet die Prüfung statt. 

 

 


 

Wir starten mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann und dem Team der Kanzlei  Hafenanwälte einen Eilantrag mit Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für alle Berufsgruppen in den Gesundheitsberufen UND alle Menschen, die vom Versorgungsnotstand betroffen sind.

 

Wir suchen noch Mitbeschwerdeführende und viele, die sich solidarisieren (1000+), um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen. 

 

Es eilt! Packen wir es an! Es kann sich jedeR beteiligen und unterstützen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es geht.

 

Wer wir sind:

Wir sind eine Gruppe von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen aus Berlin und Brandenburg, angebunden an das überregionale Fachnetzwerk PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung. Wir bereiten mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann, promoviert im Schwerpunkt Medizinethik, von der Kanzlei "Hafenanwälte" und seinem Team einen Eilantrag mit Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022) vor.

 

Ziel des Eilantrags und der Verfassungsbeschwerde:

Ziel ist zum einen, die einrichtungsbezogene Impflicht für Gesundheitsberufe zeitweilig auszusetzen, um sie dann ganz abzuwenden, zum anderen damit auch die Argumentation gegen die anstehende allgemeine Impfpflicht zu verstärken. Wenn das eine Gesetz nicht umgesetzt werden darf, kann das Folgegesetz für eine allgemeine Impfpflicht auch nicht durchgesetzt werden. Des Weiteren wollen wir die Interessen der betroffenen Berufsgruppen UND der Bevölkerung, die von einem Versorgungsnotstand im Gesundheits- und Pflegesektor betroffen wären, vereinen. Denn dieses Gesetz wirkt sich durch ein potentielles Tätigkeitsverbot auf umfangreiche Tätigkeitsfelder aus. Gravierende Einschränkungen werden erwartet z.B. in der ambulanten Pflege, Arztpraxen (gemein, Fachpraxen), Hebammenbegleitung, Versorgung im Krankenhaus, Therapien in Rehakliniken, Psychotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Heilpraktik und andere Gesundheitsleistungen; in der Begleitung in Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, SeniorInnenheimen, Kriseneinrichtungen, sozialpsychiatrische Zentren u.v.m.

 

Im folgenden Video erklärt RA Dr. Justus Hoffmann die Grundlage für diese Verfassungsbeschwerde:

 

Die juristische Argumentation, der konkrete Ablauf und die nötigen Dokumente werden nun aufgelistet, damit Sie wissen, wie Sie sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen können!

Ihre Daten unterliegen der juristischen Schweigepflicht. Die Namen der Unterstützer werden nur an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet.

 

Infos zur finanziellen Unterstützung (zur Deckung der Kosten) finden Sie am Ende dieser Seite.

Infos zur verfassungsbeschwerde


1. Das erste PDF-Dokument beinhaltet Informationen zum Ablauf der Verfassungsbeschwerde.

Bitte beachten Sie, dass das Paypal-Konto leider gesperrt wurde und Spenden nur noch per Banküberweisung erfolgen können!

Download
Ablauf_Verfassungsbeschwerde_Einrichtung
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2. Das zweite PDF-Dokument umfasst das Exposé zur Verfassungsbeschwerde von RA Dr. Justus Hoffman:

Download
Expose_Verfassungsbeschwerde_Einrichtung
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Wie kann ich unterstützen?


Sie können uns unterstützen, indem Sie einen der im Folgenden aufgeführten Erklärungsbögen ausgefüllt absenden. (Finanzielle Unterstützung (s. u.) erfolgt freiwillig. Unterstützerbögen werden unabhängig davon angenommen.)

  • Bitte schicken Sie Ihren Erklärungsbogen (eingescannt) umgehend an verfassungsbeschwerde@web.de oder alternativ postalisch an: Hafenanwälte, Tempelhofer Damm 228, 12099 Berlin.

Erklärungsbogen A: für Mitbeschwerdeführer 

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A_Verfassungsbeschwerde_Hauptbeschwerdef
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Erklärungsbogen B: für UnterstützerInnen aus dem Gesundheitswesen 

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B_Verfassungsbeschwerde_Unterstutzende_G
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Erklärungsbogen C: für allgemeine Unterstützung 

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C_Verfassungsbeschwerde_Unterstutzende_A
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Finanzielle Unterstützung


Wir freuen uns über einen finanziellen Beitrag, um die Kosten für Eilantrag und Verfassungsbeschwerde abzudecken. Finanzielle Unterstützung erfolgt freiwillig. Unterstützerbögen werden unabhängig davon angenommen. 

 

...per Banküberweisung:

  • Empfänger: Marcel Templin (Hafenanwälte)
  • IBAN: DE11 1004 0000 0798 9924 01
  • Bank: Commerzbank
  • Verwendungszweck: Beitrag + [Ihr Name]

(Das für diesen Zweck eingerichtete Paypal-Konto wurde leider bereits am zweiten Tag gesperrt, weshalb finanzielle Unterstützung nur noch per Banküberweisung möglich ist.)

 

 

 

Bitte teilen Sie das Anliegen in vertrauenswürdigen nichtöffentlichen Netzwerken.

 

Vielen Dank!

Ihre InitiatorInnen von den PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung