Interdisziplinäre Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Wir haben die 1200er-Marke geknackt - vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung!!
Aktuelles:
Anmerkung zum Argumentationsprozess:
Es ist weiterhin möglich, Argumentationen und Fakten hinzufügen, hier v.a. bzgl. Art.1 GG, Menschenwürde. Diese wurde in der abgewiesenen Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwalt-Kollegen vom BVerG ignoriert.
Der weitere Argumentationsprozess benötigt noch etwas Zeit. Die Hoffnung besteht darin, mit dem nachgelieferten Fokus auf Art. 1 GG die Chancen auf einen positiven Ausgang und damit auf die Annahme des Eilantrags bzw. des Hauptsacheverfahrens zu erhöhen.
Bleiben wir hoffnungsfroh!
Wir starten mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann und dem Team der Kanzlei Hafenanwälte einen Eilantrag mit Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für alle Berufsgruppen in den Gesundheitsberufen UND alle Menschen, die vom Versorgungsnotstand betroffen sind.
Wir suchen noch Mitbeschwerdeführende und viele, die sich solidarisieren (1000+), um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen.
Es eilt! Packen wir es an! Es kann sich jedeR beteiligen und unterstützen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es geht.
Wer wir sind:
Wir sind eine Gruppe von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen aus Berlin und Brandenburg, angebunden an das überregionale Fachnetzwerk PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung. Wir bereiten mit Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann, promoviert im Schwerpunkt Medizinethik, von der Kanzlei "Hafenanwälte" und seinem Team einen Eilantrag mit Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022) vor.
Ziel des Eilantrags und der Verfassungsbeschwerde:
Ziel ist zum einen, die einrichtungsbezogene Impflicht für Gesundheitsberufe zeitweilig auszusetzen, um sie dann ganz abzuwenden, zum anderen damit auch die Argumentation gegen die anstehende allgemeine Impfpflicht zu verstärken. Wenn das eine Gesetz nicht umgesetzt werden darf, kann das Folgegesetz für eine allgemeine Impfpflicht auch nicht durchgesetzt werden. Des Weiteren wollen wir die Interessen der betroffenen Berufsgruppen UND der Bevölkerung, die von einem Versorgungsnotstand im Gesundheits- und Pflegesektor betroffen wären, vereinen. Denn dieses Gesetz wirkt sich durch ein potentielles Tätigkeitsverbot auf umfangreiche Tätigkeitsfelder aus. Gravierende Einschränkungen werden erwartet z.B. in der ambulanten Pflege, Arztpraxen (gemein, Fachpraxen), Hebammenbegleitung, Versorgung im Krankenhaus, Therapien in Rehakliniken, Psychotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Heilpraktik und andere Gesundheitsleistungen; in der Begleitung in Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, SeniorInnenheimen, Kriseneinrichtungen, sozialpsychiatrische Zentren u.v.m.
Im folgenden Video erklärt RA Dr. Justus Hoffmann die Grundlage für diese Verfassungsbeschwerde:
Die juristische Argumentation, der konkrete Ablauf und die nötigen Dokumente werden nun aufgelistet, damit Sie wissen, wie Sie sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen können!
Ihre Daten unterliegen der juristischen Schweigepflicht. Die Namen der Unterstützer werden nur an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet.
Infos zur finanziellen Unterstützung (zur Deckung der Kosten) finden Sie am Ende dieser Seite.
1. Das erste PDF-Dokument beinhaltet Informationen zum Ablauf der Verfassungsbeschwerde.
Bitte beachten Sie, dass das Paypal-Konto leider gesperrt wurde und Spenden nur noch per Banküberweisung erfolgen können!
2. Das zweite PDF-Dokument umfasst das Exposé zur Verfassungsbeschwerde von RA Dr. Justus Hoffman:
Sie können uns unterstützen, indem Sie einen der im Folgenden aufgeführten Erklärungsbögen ausgefüllt absenden. (Finanzielle Unterstützung (s. u.) erfolgt freiwillig. Unterstützerbögen werden unabhängig davon angenommen.)
Erklärungsbogen A: für Mitbeschwerdeführer --> Frist beendet, bitte keine A-Bögen mehr einreichen.
Erklärungsbogen B: für UnterstützerInnen aus dem Gesundheitswesen --> Einreichen weiterhin möglich!
Erklärungsbogen C: für allgemeine Unterstützung --> Einreichen weiterhin möglich!
Wir freuen uns über einen finanziellen Beitrag, um die Kosten für Eilantrag und Verfassungsbeschwerde abzudecken. Finanzielle Unterstützung erfolgt freiwillig. Unterstützerbögen werden unabhängig davon angenommen.
...per Banküberweisung:
(Das für diesen Zweck eingerichtete Paypal-Konto wurde leider bereits am zweiten Tag gesperrt, weshalb finanzielle Unterstützung nur noch per Banküberweisung möglich ist.)
Bitte teilen Sie das Anliegen in vertrauenswürdigen nichtöffentlichen Netzwerken.
Vielen Dank!
Ihre InitiatorInnen von den PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung
! Aus verschiedenen Gründen vermitteln wir keine Therapieplätze und nennen auch keine Namen von kritischen TherapeutInnen !